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   VGH Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 11 S 1951/91   

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https://dejure.org/1992,8480
VGH Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 11 S 1951/91 (https://dejure.org/1992,8480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.1992 - 11 S 1951/91 (https://dejure.org/1992,8480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 11 S 1951/91 (https://dejure.org/1992,8480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Trennungsgeld: Unzumutbarkeit eines Umzugs nach Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1988 - 11 S 2500/87

    Zwingender persönlicher Umzugshinderungsgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 11 S 1951/91
    Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 3 BUKG und § 2 Abs. 2 TGV und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung (s. BVerwG, Beschluß vom 29.11.1973, Buchholz 238.90 Nr. 49 und zuletzt Urt. des Senats vom 22.11.1988 - 11 S 2500/87 - sowie Meyer/Fricke, aaO, § 2 TGV Anmerkung 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 3561/94

    Trennungsgeld: fehlender Umzugswille - Unzumutbarkeit eines Umzuges; zum Begriff

    Der fehlende Umzugswille steht dem Anspruch auf Trennungsgeld nach § 2 Abs. 1 LTGVO (TGV BW) nicht entgegen, wenn dem Beamten der Umzug nicht zuzumuten ist (vgl VGH Bad-Württ, Urteil v 6.5.1992 - 11 S 1951/91).

    Im ersteren Falle reicht die bloße Unsicherheit über den Verbleib am neuen Dienstort nicht aus, um den Umzug als unzumutbar erscheinen zu lassen; vielmehr muß der Beamte entweder die Versetzungsverfügung oder die Zusage einer Versetzung oder mindestens eine eindeutige Absichtserklärung der zuständigen Stelle erhalten haben, sofern die Personalstelle nicht schon die Zusage der Umzugskostenvergütung zurückgenommen und dem Beamten dadurch einen Anspruch auf Trennungsgeld eingeräumt hat (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 6.5.1992 - 11 S 1951/91 - m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 26 K 2929/09

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme

    Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 3 BUKG und § 2 Abs. 2 TEVO und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung, BVerwG, Beschluss vom 29.11.1973 - II B 43.73 -, Buchholz 238.90 Nr. 49 und VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.11.1988 - 11 S 2500/87 - sowie vom 06.05.1992 - 11 S 1951/91 - Juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2023 - 3 K 3552/18

    Auslagenersatz, Trennungsentschädigung, Überleitung, Eingliederungsgesetz,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54/88 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 1992- 11 S 1951/91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 11236/91 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.04.2011 - 26 K 5121/10

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme Beamte

    Wenngleich die Rechtmäßigkeit der Zusage einer Umzugskostenvergütung nicht Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 S. 1 TEVO ist, so hat doch ein umzugswilliger Beamter nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Umständen auch ein umzugsunwilliger Beamter , VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1992 11 S 1951/91 Juris, m.w.N., ausnahmsweise Anspruch auf Trennungsentschädigung, wenn ihm ein Umzug nach Treu und Glauben nicht (mehr) zugemutet werden kann.
  • VG Kassel, 15.03.2004 - 7 E 954/00

    Trennungsgeld, Umzugskostenzusage, Umzugswilligkeit, Treu und Glauben

    Ebenso in Fällen, wo der Beamte (Soldat) im Zeitpunkt der Versetzung an einen anderen Dienstort aufgrund des Verhaltens des Dienstherrn jedenfalls darauf vertrauen konnte, dass die Verwendung nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt, und es z.B. im Vertrauen darauf unterlassen hatte, gegen die Versetzung vorzugehen (vgl. die entsprechenden Hinweise in BVerwG, B.v. 24.05.1989 - 6 B 54.88 - Buchholz 262 § 2 TGV Nr. 3 sowie VGH Mannheim, U.v. 06.05.1992 - 11 S 1951/91 - recherchiert bei juris; OVG Koblenz, U.v. 18.12.1991 - 2 A 11236/91 - recherchiert bei juris).
  • VG Düsseldorf, 25.03.2011 - 26 K 7873/09

    Trennungsentschädigung, Hinderungsgrund, Umzugswilligkeit, Umzugskostenzusage,

    Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 3 BUKG und § 2 Abs. 2 TEVO und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung, BVerwG, Beschluss vom 29.11.1973 - II B 43.73 -, Buchholz 238.90 Nr. 49 und VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.11.1988 - 11 S 2500/87 - sowie vom 06.05.1992 - 11 S 1951/91 - Juris.
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